
Hundeschulen dürfen wieder öffnen
Mit Inkrafttreten der 5. Novelle der 4. COVID 19 Verordnung am 25.3.2021 Mitternacht dürfen Hundeschulen ihren Betrieb im Freien wieder aufnehmen. FFP2 Maskenpflicht und Mindestabstand sind einzuhalten!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_120/BGBLA_2021_II_120.pdfsig